Weiterer Erfolg für das 04-Bad!
Es geht voran! Auf Antrag der Fraktionen kam es Ende Januar 2023 zum Prüfauftrag.
Hier geht´s zum Antrag
Der Inhalt sollte klären, ob das 04-Bad mit verkleinerten Flächen bauordnungs- und wasserrechtlich genehmigungsfähig ist. Und JA, dem ist so. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Wiedereröffnung des 04-Bades.
Das Dezernat für Finanzen und Ordnung lies mitteilen, dass dem Sportstättenbetrieb ein positiver Bauvorbescheid zugegangen ist. Der Sportstättenbetrieb hatte am 10.02.2023 das Ingenieurbüro Schulze aus Chemnitz mit der Erstellung von Bauvorlagen beauftragt. Mit Datum vom 15.06.2023 erhielt der Sportstättenbetrieb den erteilten Bauvorbescheid.
Hinweis: Noch ist der Bescheid nicht bestandskräftig, da die gesetzlich vorgeschriebene Information der Nachbarn am heutigen Tag mit Veröffentlichung im Pulsschlag geschieht. Demnach haben die angrenzenden Nachbarn einen Monat ab Veröffentlichung noch die Möglichkeit, gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen. Widersprüche gegen Bescheide nach der Sächsischen Bauordnung haben aufschiebende Wirkung, hemmen demnach die Bestandskraft.