Verfahrensfragen blockieren Sachdiskussionen zum Beschluss „Bauvorhaben Hauptfriedhof Zwickau – Neubau Zufahrt Nord“
Gerangel um Fraktionsantrag der BfZ im Finanzausschuss am 04.02.2025
Am 20.01.2025 reichte die Fraktion BfZ fristgerecht einen Antrag zur Sitzung des Finanzausschusses am 04.02.2025 ein, um den Beschluss zur Wirtschaftszufahrt aufzuheben.
Die Verantwortung für die Annahme oder Absetzung von Anträgen auf die Tagesordnung obliegt der Oberbürgermeisterin. Der Antrag wurde angenommen und stand ab dem 21.01.2025 auf der Tagesordnung.
Am 30.01.2025 stellte die CDU-Fraktion fest, dass der Antrag der BfZ nach der Geschäftsordnung möglicherweise unzulässig sei, und beantragte bei der Oberbürgermeisterin die Absetzung des Antrags von der Tagesordnung.
Begründung: Die Frist von sechs Monaten für eine erneute Befassung mit dem Verhandlungsgegenstand sei noch nicht erreicht, und es gebe in der Begründung des Antrags keine neuen rechtlichen oder sachlichen Argumente.
Die Oberbürgermeisterin folgte dem Antrag der CDU und wollte diesen umsetzen.
Ihre Entscheidung wurde jedoch gemäß Geschäftsordnung nicht bis 9:00 Uhr den Fraktionen mitgeteilt, sodass der Antrag weiterhin auf der Tagesordnung blieb.
Eine Absetzung des Antrags war nun nur noch mit Zustimmung des Antragstellers, also der BfZ, möglich – eine Zustimmung erfolgte jedoch nicht.
Daraufhin stellte die Fraktion PD einen Geschäftsordnungsantrag zur Absetzung des Antrags, der jedoch keine Mehrheit fand.
Der Verhandlungsgegenstand blieb somit auf der Tagesordnung.
Als der Antrag der BfZ schließlich aufgerufen wurde, stellte der Antragsteller einen Geschäftsordnungsantrag auf eine weitere Lesung. Begründung: Aufgrund der Unklarheiten und der Verfahrenswirren waren weder die Verwaltung noch die Mitglieder des Ausschusses ausreichend vorbereitet, um den Verhandlungsgegenstand zu beraten. Der zusätzliche Zeitraum sollte dazu genutzt werden, die rechtlichen Fragen durch die Rechtsaufsicht klären zu lassen. Der Antrag auf eine weitere Lesung wurde einstimmig angenommen.
Kommentar:
So weit hätte es nicht kommen müssen. Wenn die Verwaltung in der Sache eine lösungsorientierte Haltung gezeigt hätte, wäre der Antrag der BfZ nicht nötig gewesen.
Im Oktober 2024 fielen die Ausschussmitglieder auf eine Beschlussvorlage mit falschen Inhalten und unzureichenden Argumenten herein. Das bedarf einer Klärung, oder glaubt man, dass man sich mit solchen Vorgehensweisen durchsetzen kann?
Trotz des Wissens um die Probleme mit dem Beschluss „Hauptfriedhof Zufahrt Nord“ seit dem 18.11.2024 gab es bis heute keine Bereitschaft zur Kommunikation seitens der Verwaltung. Somit liegt der Ball nach wie vor in ihrem Spielfeld.
Die Verwaltung wünscht sich Vertrauen von den Stadträten. Doch wenn zudem handwerkliche Fehler gemacht werden, braucht man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen schwindet.
Probleme löst man, indem man sich hinsetzt und miteinander redet und nicht in dem man sich ignoriert und aus dem Weg geht.
Tristan Drechsel