Schulsozialarbeiter – was ist möglich?

Prüfauftrag – Zur Förderung der Schulsozialarbeit
Der Stadtrat möge beschließen:
Im Rahmen der Haushaltsplanungen 23/24 ist zu prüfen, ob eine Finanzierung der Schulsozialarbeit bei den freien Trägern über eine Anpassung der Elternbeiträge erreicht werden kann. Die durchschnittliche Reduzierung des städtischen Zuschusses pro Beitragszahler ist zu ermitteln. Begründung: Für Jugendsozialarbeit besteht in Zwickau ein besonderer Bedarf, welcher nicht über den zuständigen Landkreis getragen wird. Ab dem Schuljahr 22/23 werden im städtischen Haushalt keine Mittel als Zuschuss an freie Träger für Schulsozialarbeit geplant. Derzeit eröffnen sich beim Landkreis als Aufgabenträger und dem Land Sachsen keine Optionen, welche die Schulsozialarbeit dem Bedarf anpassen könnten.
Um dennoch der Schulsozialarbeit über die freien Träger eine Perspektive zu verschaffen, ist eine Selbsthilfefinanzierung als alternative Finanzierungsmöglichkeit über die Verringerung des städtischen Anteils an der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zu prüfen.
Christopher Kühn
Fraktionsvorsitzender