Bürgerhaushalt
Der Bürgerhaushalt 2021/22 ist eingestellt! Auch wenn der Haushaltsplan 2021/22 derzeit noch vorberaten wird, können Bürgerinnen und Bürger ab sofort Vorschläge für den Bürgerhaushalt einreichen. Im Entwurf des Haushaltes sind für dieses und das nächste Jahr jeweils 150.000 Euro vorgesehen, um entsprechende Ideen umzusetzen. Die Vorschläge können bis spätestens 26. Februar eingesandt werden und sollten eine kurze Beschreibung enthalten. Es kann, muss aber nicht zwingend angegeben werden, ob die Maßnahme idealerweise 2021 oder 2022 realisiert werden soll. Wünschenswert ist außerdem eine Kostenschätzung, wobei die einzelnen Vorhaben einen Wert von maximal 20.000 Euro nicht überschreiten sollten. Die Mittel sollten Verwendung finden für: kleine Bauarbeiten, Reparaturen, Ausstattungsgegenstände, u.ä. an bzw. in städtischen Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kultureinrichtungen und Sportstätten, Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen für Einrichtungen in der Stadt Zwickau wie für Spielplätze, zur Stadtmöblierung o. ä., kleinere Instandsetzungsmaßnahmen am Infrastrukturvermögen, wie z.B. bei Spielplätzen oder Parkanlagen, Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes, Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit. Alle Vorschläge werden zunächst in der Verwaltung geprüft und dann im Finanzausschuss vorberaten. Die Entscheidung des Stadtrates, welche Ideen umgesetzt werden, ist dann in der im Mai stattfindenden Stadtratssitzung vorgesehen. Die Vorschläge sind bis 26. Februar per Post, Fax oder E-Mail beim Amt für Finanzen einzureichen (Stadtverwaltung Zwickau, Amt für Finanzen, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Fax: 0375 832020, E-Mail: buergerhaushalt@zwickau.de). Anonym eingereichte Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Informationen zum Bürgerhaushalt sind unter www.zwickau.de/buergerhaushalt zu finden.