Antrag – Straßenbahngleise am Hauptbahnhof
Die Straßenbahnlinien 5 und 7 zum Hauptbahnhof wurden wegen verschlissener Gleise an der Blockumfahrung am Hauptbahnhof im Dezember 2019 auf nicht absehbare Zeit von der SVZ stillgelegt.
Im Betriebsführungs- und Managementvertrag zwischen SVZ und RVW (Auftragnehmer) heißt es im § 19 Leistungen des Auftragnehmers – Abs. 1:
“Die Aufgaben des Auftragnehmers beziehen sich sowohl auf Bus – als auch auf Straßenbahn Verkehrsleistungen der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt zu jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrages sicher, dass die dafür erforderlichen Betriebseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben, gewartet, Instand gehalten, bei Bedarf in Stand gesetzt oder ausgetauscht und im Falle abgängiger Anlagen Teile ersetzt werden, so dass eine reibungslose Verkehrsversorgung gewährleistet ist. Die Substanz der ÖPNV Infrastruktur ist zu erhalten.”
Daraus folgend ist der Auftragnehmer aus unserer Sicht, seiner Vertragspflicht nicht nachgekommen. Die Schienen der Umfahrung am Hautbahnhof liegen seit 1989 und damit seit 31 Jahren. Die durchschnittliche Nutzungsdauer laut Bundesfinanzministerium beträgt 25 Jahre. Damit hatten die Gleise bereits 2014 ihre Nutzungsgrenze erreicht, wurden aber nicht gewechselt.
Es gilt aufzuklären, wer welche Entscheidungen, auf welcher Grundlage und Verantwortlichkeit getroffen hat, die zur Stilllegung geführt haben.
Daher ergeht folgender Antrag der Fraktion Bürger für Zwickau:
Eine Antwort
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