Zufahrtssperre
Stadtrat Jens Heinzig stellte folgende Anfrage in der Stadtratssitzung am 30.01.2025:
Im Jahr 2020 hat der Stadtrat zum Schutz der Zwickau Bevölkerung vor islamistischen Terroranschlägen die Anschaffung eines Zufahrtschutzes für 600.000,00 Euro beschlossen.
Wie oft und zu welchen Anlässen würde der Zufahrtsschutz bisher genutzt?
Warum kam der Zufahrtsschutz zum Weihnachtsmarkt 2024 wieder nicht zum Einsatz?
Wird der Zufahrtsschutz unter dem Eindruck der furchtbaren Ereignisse von Magdeburg
mit 6 Toten und 300 Verletzten 2025 zum Weihnachtsmarkt aufgebaut?
Sehr geehrter Herr Stadtrat Heinzig,
Ihre Anfrage für die heutige Sitzung kann ich nachfolgend beantworten. Das Zufahrtsschutzsystem für den Einsatz während der Zwickauer Stadtfeste wurde im Jahr 2020 angeschafft und seitdem zu jedem Stadtfest eingesetzt. Ziel des Einsatzes ist die Abwehr von Terroranschlägen und Amokfahrten nicht nur zum Schutz der Zwickauer
Bevölkerung, sondern auch aller Besucher des Zwickauer Stadtfestes. Anlass für die Entscheidung zur Beschaffung eines Zufahrtsschutzsystems war neben den Anschlägen in Nizza (Juli 2016), Berlin (Dezember 2016) und Barcelona (August 2017) die Erkenntnis, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Fahrzeuganschlägen signifikant höher liegt, als die anderer Anschlagsformen mit vergleichbaren Folgen. Bislang wurde das Zufahrtsschutzsystem ausschließlich zur Absicherung des Stadtfestes eingesetzt, da dort bereits veranstaltungsbedingt alle für dessen sicheren Einsatz erforderlichen Ressourcen vorhanden sind.
Zur Einsatzmöglichkeit auf dem Weihnachtsmarkt gab es bereits vor 2024 Gespräche und Erörterungen, insbesondere auch zu den daraus resultierenden erheblichen Verkehrseinschränkungen, von denen Anwohner und Gewerbetreibende der Innenstadt besonders betroffen wären. Ein Einsatz zur Absicherung des Weihnachtsmarktes ist dennoch grundsätzlich möglich. Es sind jedoch umfangreiche Maßnahmen zur Kompensation der negativen Auswirkungen des Zufahrtsschutzsystems in Bezug der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und insbesondere zur Gewährleistung der rettungsdienstlichen Versorgung aller Menschen im Sperrkreis zu treffen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Einrichtung eines Führungspunktes des Ordnungsamtes im Rahmen einer beson- deren Aufbauorganisation, die personelle Besetzung der Zufahrtsperren, die zusätzliche Vorhaltung eines RTW, alternativ eines Rescue-Centers.
Ohne diese Kompensationsmaßnahmen verlängern sich die Reaktionszeiten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Allein durch verlängerte Hilfsfristen in der rettungsdienstlichen Versorgung sind statistisch gesehen größere Schäden an Leib und Leben von Menschen zu erwarten, als durch mögliche Terroranschläge.
Die voraussichtlichen Kosten für den Einsatz des Zufahrtsschutzsystems während des Weihnachtsmarktes werden aktuell auf mindestens 134.000 € pro Jahr geschätzt. Hinzukommen die negativen Auswirkungen des Sperrkreises auf Anwohner und Gewerbetreibende.
Letztlich ist zu beachten, dass bei jedem Zufahrtsschutzkonzept ausschließlich dafür zertifizierte Maßnahmen zu treffen sind. Improvisationen sind erfahrungsgemäß im schlechtesten Falle wirkungslos, zudem kontraproduktiv.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lasch