Hinweisgeberschutzgesetz
Stadtrat Tristan Drechsel weist auf das am 2. Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz hin und fragt, welche Bedeutung dieses Gesetz für die Arbeit der Stadtverwaltung hat.
Sehr geehrter Herr StR Drechsel,
Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten. Den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes folgend, muss auch die Stadtverwaltung Zwickau eine interne Meldestelle einrichten. Derzeit laufen die Abstimmungen zu den Kommunikationswegen und den Folgeprozessen. Die fristkonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
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