Verkehrsversuch Niederhohndorf
Aus der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2021. Es handelt sich bei unserem Antrag um einen Prüfauftrag mit folgendem Hintergrund: es gibt eine Fragestellung für eine ungelöste Verkehrssituation in Niederhohndorf, die seit über 24 Jahren
gelegentlich im öffentlichen Focus steht. Die FP titelte 2013 sogar einmal „Anwohner geben keine Ruhe“. Nun, 8 Jahre später meinen wir, es ist an der Zeit, die Aktivität im Gesamtkontext von Verkehrssicherheit und Lärmschutz wieder aufzunehmen. Dazu der Faktencheck: Es ist eine Verbindungsstraße zwischen Altenburger Straße und Crimmitschauer Straße. Ein Schulweg mit durchschnittlicher Fahrbahnbreite von 5,50m. Die Regelbreite liegt bei 6,50 m + 2,0 Fussweg.
Es ist eine niveaugleiche Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer. Keine Fußwege. Keine gesonderten Bereiche oder Wegmarkierungen für Fussgänger oder Radfahrer. Klassische Dorflage mit Aufenthaltsfunktion.Es gibt die ausgewiesene Tempo 30 Zone und seit 2006 eine Geschwindigkeitsmessanlage am Spielplatz. Eine Sperrung für mehrspurige Fahrzeuge mit dem Freibrief „Anliegerverkehr frei“ hat bisher keine beeinflussende Wirkung erzielt. Alle bisherigen Interventionen bei großen Firmen im nördlichen Zwickau führten zu keiner geringeren Nutzung des Schleichweges, welcher für einen Durchgangsverkehr in der stattfindenden Größenordnung baulich nicht ausgelegt ist. Täglich kommt es hundertfach zur Missachtung der Beschilderung, weil Kontrollen gerichtsfest nicht durchführbar sind, so die Verwaltung. Die Ortslage wird beim Lärmaktionsplan nicht betrachtet. Unser Prüfautrag lautet
Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Verkehrsversuch mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VwV-StVO zu denZeichen 325.1 und 325.2) zwischen den HG Nr. 36 und Nr. 57 auf der Niederhohndorfer Straße im Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt werden kann.