Jetzt die Corona-Soforthilfe beantragen!
UPDATE 16.04.2020:
Freistaat erweitert Unternehmens-Soforthilfe: größere mittelständische Firmen erhalten bis zu 100.000 Euro.
Seit 23. März können Unternehmen und auch Soloselbständige mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro eine Unterstützung aus dem Programm „Sachsen hilft sofort“ beantragen. Möglich sind Hilfen bis 50.000 Euro. Die erforderliche Richtlinie zur Ausweitung auf größere mittelständische Unternehmen wurde gestern vom Sächsischen Kabinett beschlossen. Wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) am Mittwochabend mitteilte, beginnt die Bearbeitung des erweiterten Programmes am Freitag, dem 17. April. Dann stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) in ihrem Förderportal den elektronischen Förderantrag online.
Die Erweiterung der Hilfe ist nach Angaben des SMWA ebenfalls zinsfrei und nachrangig und muss in den ersten drei Jahren nicht getilgt werden. Anschließend haben die Darlehensnehmer sieben Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Neu ist, dass derjenige, der nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt hat, einen Bonus von zehn Prozent auf den von ihm aufgenommenen Betrag erhält.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie aus dem Jahr 2020 in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen bis zu 20 Prozent erlassen. Die bisherigen Konditionen und Regelungen für Unternehmen bis zu einer Million Euro Jahresumsatz bleiben unverändert. Die neue Bonusregelung gilt aber auch für diese.
Schon ab heute soll für die Firmen, die bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als eine Million Euro Jahresumsatz erzielen, die Möglichkeit bestehen, die Antragstellung vorzubereiten. Hierfür wird auf der Internetseite der SAB das Formular für die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, eingestellt. Mit dieser Bestätigung können die größeren mittelständischen Unternehmen das Soforthilfe-Darlehen ab Freitag beantragen. Möglich sind Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro.
30.03.2020
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) teilt mit, dass ab sofort Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden können. Sachsen hilft sofort
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Einschränkung: Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
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