Desolater Zustand der Verkehrsinseln
Warum ist die Verfahrensweise der Stadt Zwickau bei Verkehrsinseln keine Ordnungswidrigkeit?
Sehr geehrter Herr Stadtrat Drechsel,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024 (Nachfrage zur Beantwortung AF/052/2024-2 vom 25.10.2024) möchte ich nachfolgend beantworten.
Die Verkehrs- und Mittelinseln unterliegen nicht der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwickau (siehe §2 der Straßenreinigungssatzung). Somit gilt für die Mittelinseln auch nicht die in §3 übertragene wöchentliche Reinigungspflicht.
Die Reparatur, Instanthaltung und Pflege erfolgt auf Grundlage der Straßenunterhaltspflicht (Straßenbaulast und Verkehrssicherung).
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt
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