Ampelgehampel in Marienthal
Herr Weißmann führt aus, dass auf der Internetseite der Stadt zu lesen sei, dass die Sperrung der Antonstraße in Marienthal noch bis mindestens 17.05.2023 bestehen bleiben werde. Da ein Gutachten, welches über den Umfang der durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen an dem einsturzgefährdeten Wohnhaus, welches der Grund für die Sperrung sei, noch ausstehe, müsse mit einem noch längeren Bestehen der Sperrung gerechnet werden. Die ausgeschilderte Umleitung über Zimmermannstraße, Julius-Seifert-Straße und Gutenbergstraße verursache regelmäßig lange Staus. Einer der Gründe dafür sei offensichtlich die Ampel an der Kreuzung Antonstraße / Gutenbergstraße! Ein weiterer Grund seien die gleichrangigen Kreuzungen auf der Julius-Seifert-Straße. Da die Gutenbergstraße als Nebenstraße in die Antonstraße einmünde, und auf der Antonstraße, außer hin und wieder der Straßenbahn, praktisch kein Verkehr fließe, stellt sich folgende Frage: Weshalb wird die Ampel dort nicht einfach ausgeschaltet?
Die Verkehrsteilnehmer könnten das Rechtsabbiegen in die Antonstraße dann eigenverantwortlich vornehmen, wie das an jeder anderen Einmündung sonst auch der Fall sei. Noch dazu handelt es sich um eine Einbahnstraße. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Stadt in der Lage ist, alle im Stadtgebiet befindlichen Ampelanlagen selbst zu bedienen und ggf. zu programmieren.
Was wäre notwendig, sollte dies nicht der Fall sein?
Sehr geehrter Herr Weißmann,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.05.2023 möchte ich nachfolgend beantworten.
Weshalb wurde die Ampel an der Gutenbergstraße zur Antonstraße nicht ausgeschaltet?
Die Straßenverkehrsbehörde hat im Rahmen der ausgewiesenen Umleitung nicht nur den Fahrverkehr zu betrachten, sondern in erster Linie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In jedem Fall ist die Verkehrssicherheit der Flüssigkeit des Verkehrs vorzuziehen. An der betreffenden Örtlichkeit stand die sichere Führung des Fußgängerverkehrs im Vordergrund. Die Gehwegsperrung an der Antonstraße 7 zwang den Fußgängerverkehr die Straßenseite zu wechseln und die Querung der Gutenbergstraße zu benutzen, wo der Fahrzeugverkehr so stark ist, dass Fußgänger die Fahrbahn nicht sicher überschreiten können.
Aus diesem Grund wurde entschieden, die Lichtzeichenanlagen am Knotenpunkt Antonstraße/Gutenbergstraße während der Sperrung der Antonstraße in Betrieb zu halten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Stadt in der Lage ist, alle im Stadtgebiet befindlichen Ampelanlagen selbst zu bedienen und ggf. zu programmieren.
Die Stadt kann nur sehr begrenzt in die Bedienung und die Programmierung der Lichtsignalanlagen, die sich in der Baulast des Tiefbauamtes befinden, eingreifen. Es können nur die Programme ein- oder abgeschaltet werden, die in der Steuerungseinheit der jeweiligen Lichtsignalanlage hinterlegt sind. Diese Programme sind stets so gestaltet, dass sie im Regelfall die auftretenden Verkehrsmengen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und entsprechend der jeweiligen notwendigen Erfordernisse, die letztlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung einer Lichtsignalanlage führten, verkehrssicher abwickeln können. Eine händige Einflussnahme auf die Steuerung ist nur teilweise möglich, wenn zum Beispiel eventuell vorhandene Erfassungseinrichtungen aus Nebenstraßen auf permanente Erfassung gestellt werden können, um die maximal mögliche Freigabe zu erzwingen. Eine solche Einflussnahme ist jedoch stark anlagenbezogen und kann auch nicht an allen Lichtsignalanlagen durchgeführt werden.
Was wäre notwendig, sollte dies nicht der Fall sein?
Auf unterer Ebene müssen alle Lichtsignalanlagen mit adaptiven Steuerungen ausgestattet werden. Dies beginnt mit der stetigen Aufnahme der auftretenden Verkehrsströme über Zählstellen (Induktionsschleifen oder Kameras), die über die ganze Stadt verteilt einzurichten wären. Dann würde die Erarbeitung der entsprechenden Steuerungsprogramme für die einzelnen Lichtsignalanlagen erfolgen müssen, die in einem weiteren Schritt in die einzelnen Steuerungeneinzuprogrammieren wären. Alle Lichtsignalanlagen müssen mit solchen Programmen ausgestattet werden, die auf jede mögliche Verkehrssituation an der jeweiligen Kreuzung, Einmündung oder sonstiger Art des Ausbaus vollumfänglich reagieren müssen. Leider können die Steuerungen einiger Anlagen aufgrund ihres Alters nicht mehr mit diesen Programmen versorgt werden, so dass im Vorfeld die Ertüchtigung der kompletten Lichtsignalanlage auf den neuesten Stand der Technik zu erfolgen hat. Neben der Ausstattung mit einem modernen Steuergerät würde dies möglicherweise die Umstellung der kompletten Anlage auf LED-Technik mit eventueller Ausstattung notwendiger Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Fußgänger zur Folge haben. An vorhandenen Außenanlagen ist zudem im Vorfeld die Standfestigkeit der Maste, an denen die Register der Lichtsignalanlage befestigt sind, zu prüfen. Auf übergeordneter Ebene ist eine übergeordnete Steuerung in einem Verkehrsmanagementsystem bzw. einer Verkehrsleitzentrale zu hinterlegen, die in Echtzeit auf die Veränderung von Verkehrsströmen reagieren kann. Diese Steuerung muss mit Hilfe der vorgenannten Aufnahmeeinrichtungen Informationen zum auftretenden Verkehrsgeschehen sammeln, auswerten und die Daten zu einem Abbild der aktuellen Verkehrssituation zusammenfügen. Daraufhin kann diese Steuerung dann die Einleitung der notwendigen
Programme an den einzelnen Lichtsignalanlagen aktivieren sowie regelnd und lenkend eingreifen. Zudem müssen die Steuerungen aller Anlagen und die Erfassungseinrichtungen mit
dem Verkehrsmanagementsystem bzw. Verkehrsleitzentrale miteinander vernetzt sein. Für die Bedienung, Instandhaltung und Kontrolle dieser Einrichtungen sind personelle und finanzielle Ressourcen durch die Stadt Zwickau zu binden, die angesichts der vorherrschenden Haushaltslage momentan finanziell nicht darstellbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt